• Verständigung durch eingeschriebenen Brief
  • Aushang an der Amtstafel
  • Kundmachung im Gemeindeblatt
  • Auflagezeit - 1 Monat

Einspruchsmöglichkeiten:

  • gegen Form, Größe und Lage des Grundstückes
  • gegen die Abtretungen
  • gegen die Kostenbeteiligung