erfolgt:
- Auf Wunsch der Eigentümer von zu mindestens 50% der Fläche
- Von Amts wegen durch die Gemeinde
- Nachweisliche Verständigung der Eigentümer und der dinglich Berechtigten
- Stellungnahme der Eigentümer
- Einleitungsbescheid der Landesregierung
Rechtswirkung der Einleitung
Folgende Punkte bedürfen der Zustimmung der Landesregierung:
- Teilung von Grundstücken
- Einräumung von Bau- u. Wegerechten
- Bauführung, außer es liegt bereits eine Baubewilligung vor
- Veränderungen an den Grundstücken, die die bauliche
- Nutzbarkeit wesentlich beeinträchtigen