Zweck
- Planbeilage für das Bauansuchen
- Beilage zur Bestätigung nach Bauende an die Baubehörde
Wissenswert
Abstandsfläche und Mindestabstände werden nach § 5 bzw. §6 des Vorarlberger Baugesetzes geregelt.
Mindestabstände (Vorarlberger Baugesetz - Stand 2009)
- Oberirdische Objekte (Gebäude) mindestens 3m zur Grundgrenze
- Oberirdische Objekte (keine bzw. kleine Gebäude z.B. Carport) mindestens 2m zur Grundgrenze
- Unterirdische Bauwerke mindestens 1m zur Grundgrenze