Von der Baubehörde werden dem Bauherrn für die Bauverhandlung folgende vermessungsrelevanten Auflagen erteilt:
- Ersichtlichmachung der Grundgrenzen (Grenzrücksteckung)
- Auspflockung der Gebäudeecken lt. geplantem Projekt (Absteckarbeiten)
- Aufstellen von Höhenlatten mit Geschoß- u. Taufhöhen bzw. Darstellung der Dachneigung
Die Gebäudelatten werden unmittelbar vor der Bauverhandlung durch unser Büro aufgestellt und nach Rücksprache mit dem Bauherrn wieder abgebaut.