Gerichtsgutachten
Privatgutachten
Zur Erstellung von Gutachten werden
- alte Handrisse und Pläne,
- die Urmappe (ca. aus dem Jahr 1857),
- historische u. aktuelle Luftbilder,
- der Kataster,
- Laserscandaten und der
- Flächenwidmungsplan herangezogen.
Unter Verwendung dieser Unterlagen und der Einmessung des aktuellen Bestandes werden von uns sowohl Privat- als Gerichtsgutachten erstellt.