Gerichtsgutachten

Privatgutachten

Zur Erstellung von Gutachten werden

  • alte Handrisse und Pläne, 
  • die Urmappe (ca. aus dem Jahr 1857), 
  • historische u. aktuelle Luftbilder, 
  • der Kataster, 
  • Laserscandaten und der 
  • Flächenwidmungsplan herangezogen.

Unter Verwendung dieser Unterlagen und der Einmessung des aktuellen Bestandes werden von uns sowohl Privat- als Gerichtsgutachten erstellt.