Zweck

Schaffung einer neuen Grundparzelle durch Teilung oder Ab- bzw. Zuschreibung von Trennflächen bestehender Grundstücke

Unser Service

  • Beratung und Begehung vor Ort 
  • Ausarbeitung eines Teilungsvorschlages
  • Ansuchen um Grundtrennungsbewilligung bei der Gemeinde
  • Vermarkung der Grundstücksgrenzen
  • Grenzverhandlung mit den betroffenen Eigentümern
  • Ausarbeitung der Planurkunde
  • Einreichung der Urkunde beim Vermessungsamt
  • Lieferung des Bescheides und der Pläne in analoger u. digitaler Form
  • Elektronische Archivierung in der amtlichen Urkundendatenbank

 

Wissenswert

Nach §39 Abs.1 des Vermessungsgesetzes (Stand 2009) muss der Antrag auf grundbücherliche Durchführung des bescheinigten Planes mit einem Grundbuchsantrag (Vertrag) innerhalb von 18 Monaten ab Ausstellung des Bescheides beim Grundbuchsgericht einlangen. Das genaue Datum finden Sie auf dem Bescheid des Vermessungsamtes.