Zweck

Fixierung aller Grenzen nach beendigten Baumaßnahmen
Grundlage für mögliche Grundablösen

Unser Service

  • Beratung und Begehung vor Ort 
  • Bestandsaufnahme nach Baumaßnahmen
  • Begehung vor Vermarkung
  • Vermarkung der Grundstücksgrenzen
  • Ausarbeitung der Vermessungsurkunde
  • Einreichung des Planes beim Vermessungsamt
  • Lieferung des Bescheides und der Pläne in analoger u. digitaler Form 
  • Elektronische Archivierung in der amtlichen Urkundendatenbank

 

Wissenswert

Seit 1.1.2009 ist die Wertobergrenze bei Vermessungen nach §15 LTG aufgehoben worden. §15 LTG kann jetzt auch zur Auflassung von Anlagen verwendet werden.