Zweck
Fixierung aller Grenzen nach beendigten Baumaßnahmen
Grundlage für mögliche Grundablösen
Unser Service
- Beratung und Begehung vor Ort
- Bestandsaufnahme nach Baumaßnahmen
- Begehung vor Vermarkung
- Vermarkung der Grundstücksgrenzen
- Ausarbeitung der Vermessungsurkunde
- Einreichung des Planes beim Vermessungsamt
- Lieferung des Bescheides und der Pläne in analoger u. digitaler Form
- Elektronische Archivierung in der amtlichen Urkundendatenbank
Wissenswert
Seit 1.1.2009 ist die Wertobergrenze bei Vermessungen nach §15 LTG aufgehoben worden. §15 LTG kann jetzt auch zur Auflassung von Anlagen verwendet werden.